Ausschreibung
Wer kann sich bewerben?
Bewerben um den Forschungspreis Walter Enggist können sich wissenschaftlich tätige Einzelpersonen in der Regel ab dem Masterabschluss, Forschungsgruppen oder Institutionen, wenn sie eine wissenschaftliche Arbeit vorlegen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Die wissenschaftliche Arbeit muss
von einer Person, die im Kanton Thurgau wohnhaft ist oder im Kanton Thurgau einen Ausbildungsabschluss der Sekundarstufe II erlangt hat, verfasst worden sein
UND/ODER in einer Thurgauer Institution erarbeitet worden sein
UND/ODER den Kanton Thurgau ins Zentrum stellen.
- Die wissenschaftliche Arbeit ist bei Einreichung der Bewerbung vor nicht länger als einem Jahr abgeschlossen oder publiziert worden.
Dieselbe Person oder dieselbe Forschungsgruppe kann jeweils nur eine Arbeit einreichen.
Alle Vorgaben sind im Reglement Forschungspreis Walter Enggist zu finden.
Für den Nachwuchsforschungspreis der Thurgauischen Stiftung für Wissenschaft und Forschung kann man sich nicht spezifisch bewerben. Es gelten die gleichen Bewerbungsvoraussetzungen wie für den Forschungspreis Walter Enggist. Die Beurteilungskommission prüft, ob unter den eingegangenen Bewerbungen Arbeiten sind, welche die Kriterien für den Nachwuchsforschungspreis der Thurgauischen Stiftung für Wissenschaft und Forschung erfüllen. Der Entscheid über die Vergabe und die Dotation (aktuell 3000 Franken) liegt bei der Stiftung.
Wann kann man sich bewerben?
Der Forschungspreis Walter Enggist wird jeweils ab 1. Januar ausgeschrieben. Bewerbungen sind jeweils bis zum 31. März einzureichen.
Was muss eingereicht werden?
Bewerberinnen und Bewerber um den Forschungspreis Walter Enggist müssen folgende Unterlagen per E-Mail im pdf-Format einreichen:
- Personalblatt (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) mit Kopie des Personalausweises
- Lebenslauf
- Nachweis des letzten akademischen Abschlusses und Bestätigung der Annahme der Arbeit
- Angaben über Referenzpersonen im Zusammenhang mit der eingereichten Arbeit
- Die zu beurteilende wissenschaftliche Arbeit
- Angaben über den Bezug der einreichenden Person oder der eingereichten Arbeit zum Kanton Thurgau
- Ein Konzept zur Verwendung des Preisgeldes für die künftige wissenschaftliche Arbeit der Bewerberin oder des Bewerbers
Wo sind die Unterlagen einzureichen?
Einzureichen sind die Unterlagen auf folgende E-Mail-Adresse: thurgauwissenschaftNULL@tg.ch
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: thurgauwissenschaftNULL@tg.ch